Wie entstehen Schufa-Einträge und welche Fristen gelten?
Wenn im Alltag über die Schufa gesprochen wird, geht es in vielen Fällen vor allem um die negativen Aspekte der Auskunftei (und anderer Anbieter der Branche) für Verbraucher. Und in der Tat können Einträge im Register der Wiesbadener SCHUFA Holding AG für viele Menschen zum Problem werden. Schwierigkeiten können durch eine nicht ausreichende Kreditwürdigkeit und Negativ-Einträge bei der Schufa in folgenden Situationen auftreten:
Auch bei einem geplanten Ratenkauf für Elektrogeräte und andere Artikel im Handel kann ein schlechtes Ergebnis der obligatorischen Schufa-Abfrage zu einer Ablehnung Ihres Wunsches führen.

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Schufa-Abfrage ist verbindlich bei vielen Verträgen
Bei den meisten Vertragsangeboten müssen Sie zwingend einer Abfrage bei der Schufa und anderer Auskunfteien zustimmen. Und häufig stoßen Sie auf Ablehnung, wenn Sie nicht „unbescholten“ sind. Natürlich gibt es auch von dieser Regel gewisse Ausnahmen, so gibt es auch Kredite sowie Verträge für Strom und andere Dienstleistungen, die mit dem Namenszusatz „ohne Schufa“ oder „trotz Schufa“ beworben werden. Im Falle von Finanzierungen, bei denen Sie auch bei vorliegenden Schufa-Problemen die gewünschte Darlehenssumme erhalten, müssen Sie jedoch oftmals auf höhere Kosten vorbereitet sein. Denn Banken lassen sich das höhere Ausfallrisiko bei sogenannten bonitätsabhängigen Krediten mitunter gut bezahlen. Auch bei Autofinanzierungen (→ Autofinanzierung ohne Schufa) oder Internetverträgen (→ Internetanbieter ohne Schufa) spielt die Schufa eine Rolle. Versicherungen schauen ihrerseits genau hin.
Auch Anbieter von Kreditkarten möchten auf Ihre Daten zugreifen, bevor Sie grünes Licht geben – während die Bonität (Kreditwürdigkeit) bei einer Kreditkarte mit Verfügungsrahmen große Bedeutung hat, können Sie Prepaid-Karten ohne Kreditlinie oft selbst mit negativer Schufa erfolgreich beantragen.
Der Schufa-Score – konsequente Kontrolle ist ratsam
Um die genauen Details zu den drohenden Komplikationen als Resultat eines schlechten „Bonitäts-Scores“ soll es hier aber nicht weiter gehen. Stattdessen geht es um die wichtige Frage, wie Schufa-Einträge entstehen und welche Fristen für die Entfernung zu beachten sind. Und in der Tat: Einträge bleiben nicht unbefristet Bestandteil Ihrer „Akte“. Verbraucherschützer raten allen Konsumenten, sich ausführlich mit den Hintergründen der Schufa zu befassen. Denn nur, wer das System versteht, kann sich gegen fehlerhafte Unterlagen zur Wehr setzen! Es gibt klare rechtliche Vorgaben, wann Einträge berechtigt sind und welche Auslöser der Schufa-Vermerke haben darf. Zeitliche Bestimmungen vonseiten des Gesetzgebers existieren zudem dahingehend, wie lange ein Eintrag berechtigt ist.
Achtung:
Auch wenn es eindeutige Vorschriften formuliert wurden, wann Dokumentationen zu Unternehmen und Verbrauchern durch die Auskunftei bereinigt werden müssen – Stichproben zeigen immer wieder, dass die Löschung inzwischen inkorrekter Registerinhalte nicht so schnell erfolgt, wie es das Gesetz vorsieht!
Eben wegen des Risikos, dass Ihre Unterlagen vielleicht nicht mehr auf dem neuesten Stand sind, sollten Sie das jährliche Recht einer sogenannten Selbstauskunft in Anspruch nehmen. Dabei sollten Sie wissen, mit welchem Service der Auskunftei aus Wiesbaden kostenlos eine Anfrage stellen. Wenn Sie sich mit dem Thema „Wie entstehen Schufa-Einträge“ befassen, stehen Ihnen nämlich verschiedene Anfrage-Optionen zur Verfügung. Die umfassende „SCHUFA-BonitätsAuskunft“ ist mit Kosten verbunden. Den „BonitätsCheck“ – als sogenannte Datenkopie – erhalten Sie Person mit deutschem Wohnsitz einmal pro Jahr kostenlos. Gesetzlich geregelt ist dies durch Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Jahren, in denen Sie keine Kreditaufnahme, einen Umzug oder andere Vertragsabschlüsse in Betracht ziehen, sollten Sie von Ihrem Recht der Selbstauskunft Gebrauch machen.
So können Sie rechtzeitig dafür sorgen, dass die Schufa Fehler korrigiert und aus Ihrem Register entfernt! Und wie gesagt treten solche Fehler häufiger auf, als Sie sich dies vielleicht vorstellen können. Verschaffen Sie sich immer wieder einen Eindruck davon, für wie zuverlässig Sie die Auskunftei mit Blick auf die Zahlungsmoral einstuft!
Wann sieht der Gesetzgeber automatische Löschungen von Schufa-Einträgen vor?
Die Frage in der Überschrift impliziert bereits die wichtigste Information. Rechtlich ist vorgeschrieben, dass Einträge am Ende einer bestimmten Frist automatisiert aus Ihrer „Akte“ entfernt werden müssen. Für betroffene Unternehmen und Haushalte ist dies ohne Frage eine gute Nachricht. Allerdings: Es können Jahre vergehen, bis Vermerke gelöscht werden müssen. Sofern Darlehensverträge mit Problemen während der Phase der Tilgung Ursache Ihrer Einträge waren oder Sie Insolvenz anmelden mussten, liegt die Löschungsfrist bei drei Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist ist eine Entfernung vorgesehen. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie von diesen Szenarien für 36 Monate belastet sind. Und zwar erst dann, wenn Ihre Schuld beglichen ist – bei einem Kredit bedeutet dies, dass die letzte vereinbart Rate bezahlt worden sein muss. Genauer gesagt, es geht um das Jahr, in dem die Schlussrate überwiesen oder abgebucht wurde. Erst im Folgejahr bzw. zum Jahreswechsel beginnt die Fristlaufzeit.
Positiv hierbei ist der sogenannte „Erledigungsvermerk“. Er bezieht sich auf Ihren Zahlungsverzug, erkennt aber zugleich an, dass Sie Verbindlichkeiten inzwischen abgelöst haben. In der Folge führt die Erledigung immerhin zu einer ersten Verbesserung Ihres Schufa-Scorings.

In welchem Zusammenhang bekomme ich einen Schufa-Eintrag?
Wissenswert in Verbindung mit Schufa-Einträgen ist die Einsicht, dass diese nicht generell als negativ zu sehen sind. Vielmehr kann ein schlechter Schufa-Score auch ein Hinweis darauf ein, dass Ihre Lage gegen die Aufnahme eines neuen Kredits spricht. Schließlich kann Ihre Bonität auch Aufschluss darüber geben, dass Sie lieber auf weitere Verträge oder Darlehen verzichten sollten. In der Realität ist dies freilich leichter gesagt als getan. Wer dringend Geld benötigt, wird Einträge im Register einer Auskunftei eher als Hemmnis denn als Warnung begreifen. Insbesondere dann, wenn die wirtschaftliche Situation mittlerweile besser aussieht. Auch handelt es sich um ein grundlegendes Missverständnis, dass zu geringe Einkommen üblicherweise der Grund für Ablehnungen nach Schufa-Prüfungen sind. Es ist keineswegs so, dass nur Personen mit geringen Einkünften bei Kreditinstituten auf Ablehnung stoßen. Was Sie wissen sollten: Ein Schufa-Eintrag ist nicht immer negativ. Es gibt durchaus auch positive Einträge hinsichtlich Ihrer Kreditwürdigkeit.
Juristische Regelung zur Gültigkeit von Einträgen im Schufa-Register
Außerdem sind die Daten erst einmal eine neutrale Bewertung Ihrer wirtschaftlichen Situation. Diesbezüglich gibt es seit dem Jahr 2014 sogar eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche das Verfahren der Schufa als „schützenswerten Geschäftsgeheimnis“ deklariert. Die Schufa sammelt Daten zu Ihrer Position, sobald Sie beispielsweise Verträge mit folgenden Dienstleistern abschließen:
Unternehmen aus den genannten Bereichen melden der Schufa Kundendaten, sobald es zum Abschluss eines Vertrags kommt. Die Zustimmung zur Schufa-Abfrage und -Meldung ist hierbei in aller Regel obligatorisch. Mit Ausnahme von Stromanbietern und anderen Dienstleistern, die Tarifmodelle ohne Schufa bewerben. Sie haben einen Vertrag mit Schufa-Prüfung unterzeichnet und der Bonitätabfrage zugestimmt? In diesem Fall kommt es umgehend zu einer Benachrichtigung an die Auskunftei.
Auf der Liste der möglicherweise zu Ihrem Profil gespeicherten Daten gehören wiederum Daten zu:
Liegen zu Ihrer Person amtliche Bekanntmachungen oder Einträge in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen vor? Auch diese können zum Entstehen von Schufa-Einträge führen und Einfluss auf Scorewerte haben. Zudem umfasst das Schufa-Register relevante Daten zur Person selbst. Eine Sache ist vielen Verbrauchern und sogar Unternehmen nicht bewusst: Dass schon die Eröffnung eines Bankkontos im volljährigen Alter zur Datenspeicherung führen kann, wissen viele Leser vermutlich nicht. Doch genau so ist es. Dies reicht bereits aus, um im Register einer Auskunftei aufzutauchen.
Schuldenhöhe hat Einfluss auf Gültigkeit der Schufa-Einträge
Kommen wir nochmals zu den Fristen rund um Schufa-Einträge. Faktisch ist es so, dass nicht immer dieselben Zeiträume angesetzt werden. Entscheidend sind die Ursachen der Einträge. Zudem spielt die Höhe Ihrer Verbindlichkeiten bei Darlehen eine zentrale Rolle. Bei Krediten, deren Rahmen unter 1.000 Euro liegt, können Sie Einträge auf Eigeninitiative entfernen lassen, sobald diese abgelöst wurden. Einträge zu Bank- und Kreditkartenkonten, die gekündigt wurden, können nach ihrer erfolgreichen Kündigung ebenfalls umgehend gelöscht werden. Ein weiterer Aspekt, der vielen Unternehmen nicht bewusst ist, bezieht sich auf Anfragen zu Darlehen und zugehörigen Konditionen. Hier liegt die Löschungsfrist bei 12 Monaten, sofern kein Vertrag abgeschlossen wurde. Dann gelten die oben genannten Bedingungen zu Krediten. Gehen Sie eine vertragliche Bindung von mehr als 12 Monaten und einer Forderungssumme jenseits der Schwelle von 1.000 Euro ein, gilt einmal mehr die Löschungsfrist von drei Jahren nach Begleichung der letzten fälligen Beiträge.

Die meisten Daten sind nach drei Jahren nicht mehr relevant
Sind Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen wie etwa Vermögensauskünfte Auslöser der Schufa-Einträge, greift als Stichtag zur Entfernung der Einträge der Tag nach Ablauf von drei Jahren. Hier sollten Sie nachweisen können, dass das zuständige Amtsgericht den entsprechenden Eintrag entfernt hat. Ihre Mitwirkung kann also von großer Bedeutung sein, damit fristgerechte Löschungen zustande-kommen. Bei einer abgeschlossenen Privatinsolvenz greift ebenfalls die Regelung mit dreijähriger Listung Ihrer Einträge bei Schufa und Co. In Verbindung mit der bisher geltenden Siebenjahresregelung für private Insolvenzen können Schufa-Einträge somit für sage und schreibe zehn Jahre erhalten bleiben.
Schufa ist durchaus anfällig für Datenbankfehler
Was zum Schluss zum Thema der Entstehung von Schufa-Einträgen nochmals zu sagen bleibt: Sollten Sie im Rahmen Ihrer Selbstauskunft feststellen, dass der eine oder andere Eintrag inzwischen unzulässig ist, sind Sie als Verbraucher oder Unternehmer nicht machtlos. Vielmehr haben Sie das verbriefte Recht, „Karteileichen“ entfernen und fehlerhafte Daten löschen zu lassen. Dies wiederum ist einfacher, als es sich viele Betroffene vorstellen. Ein möglicher Weg ist die Kontaktaufnahme zum Urheber der Einträge. So können Sie Banken oder Versicherungen kontaktieren, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Auch wenn es eindeutige Fristen gibt, sind auch Kreditgeber und andere Dienstleister, die der Schufa Daten übermitteln, leider nicht unfehlbar. Stellt sich im Zuge der Datenanalyse heraus, dass Einträge zwischenzeitlich hätten gelöscht werden müssen, kann die Entfernung zügig erfolgen. Dass Schufa-Einträge unberechtigt sind, müssen Sie jedoch nachweisen können.
Im Ernstfall stehen Vermittlungsstellen zur Seite
Weiterhin können nicht alle Vermerke vorzeitig gelöscht werden. Sollten Sie und der „Verursacher“ unterschiedlicher Meinung ein, ist der Weg über den zuständigen Ombudsmann oder die Ombudsfrau der richtige. Er oder sie kann vermitteln und für die umgehende Entfernung der Einträge sorgen. Zudem sollten Sie den Urheber des Eintrags über die Kommunikation mit der Schlichtungsstelle in Kenntnis setzen. Löschungen sind aber nur bei nachweislichen Falscheinträgen durchführbar. Ein Beispiel sind verbuchte Mahnungen, die gar nicht bei Ihnen angekommen und zudem unberechtigt waren. Öffentliche Urkunden – wie eine Zwangsvollstreckung – kann erst dann entfernt werden, wenn Gläubiger für Löschungen grünes Licht geben und Schuldner Ansprüche vollumfänglich bedient haben.
Bessere Chancen für die Bereinigung Ihrer Akten haben Sie, wenn Angaben der Schufa veraltet sind. Auch die Schufa (Verbraucherschützer bemängeln dies wie gesagt immer wieder) versäumt Löschfristen mitunter oder versäumt Fristen zur Aktualisierung ihrer Datenbanken.
Unser Fazit zur Entstehung und zu Fristen bei Schufa-Einträgen:
Last but not least möchten wir Ihnen nochmals eine Empfehlung zur Einholung der besagten Selbstauskunft ans Herz legen. Nur, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Viele deutsche Haushalte sind Sie Ihrer Ansprüche gar nicht bewusst. Denken Sie jedes Jahr daran, die kostenlose Datenkopie abzurufen. So sind Sie optimal informiert, ob Ihre Schufa-Einträge auf dem aktuellsten Stand sind oder ob überholte Angaben eventuell noch immer zu einem falschen Eindruck führen. Sammeln Sie idealerweise Daten und Belege zu Ihrer Person, um falsche Informationen frühzeitig entkräften zu können. Denn so entledigen Sie sich mit wenig Aufwand fehlerhafter Details und erhöhen Ihre Chance auf einen neuen günstigen Kredit oder andere notwendige gewünschte Verträge.